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Prozessfinanzierung und Kostenrisiko


Die Kosten für die Durchführung von Zivilprozessen übersteigen oft die finanziellen Möglichkeiten von Mandanten. Sie sehen sich deshalb nicht in die Lage versetzt, begründete Ansprüche vor Gericht streitig auszutragen. Wir teilen Ihnen auf Anfrage das Kostenrisiko für Ihren Rechtsstreit mit (Gerichtskosten, Kosten für den eigenen Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskosten des Gegeners).

Zur Vermeidung des Kostenrisikos bietet sich die Prozessfinanzierung an.

Sie wird von privaten Unternehmen für solche Ansprüche angeboten, bei denen die gerichtliche Durchsetzung der Forderung Erfolg verspricht und eine ausreichende Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet ist.

Geht der Prozess verloren, dann besteht grundsätzlich kein Prozessrisiko für den Mandanten, da der Prozessfinanzierer die Verfahrenskosten ausgleicht. Wird der Prozess gewonnen, so erhält der Prozessfinanzierer einen vereinbarten Anteil am Streitgegenstand als Gegenleistung. Die Kosten für den Prozess hat in diesem Fall die Gegenpartei zu erstatten.

Wir können Ihnen Prozessfinanzierer benennen.


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