Für eilige(!) Fälle bieten wir einen Notruf. Diese Anfragen werden in der Kanzlei zeitlich absolut bevorrechtigt, also mit höchster Priorität, bearbeitet. In der Regel auch außerhalb der allgemeinen Bürozeiten. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um eine anwaltliche Erstberatung am Notruftelefon, die es Ihnen ermöglichen soll, sofort die geeigneten Schritte zur Lösung Ihres juristischen Problems einzuleiten.
Sie können aber auch unsere allgemeinen Verbindungen zur Kanzlei benutzen. Bitte kennzeichnen Sie in diesem Fall die Anfrage als „Notruf“.
Meistens kann der Rechtsanwalt Ihre Anfrage am Notruftelefon sofort beantworten.
Notruftelefon
pro Notrufberatung
ab 18,00 €
Sofern der Anwalt zusätzliche Tätigkeiten über das erste Beratungsgespräch im Rahmen des Notruftelefons hinausgehend erbringen soll, sind diese Gebühren in der Kostenpauschale des Notrufs nicht enthalten.