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Erstes Beratungsgespräch in der Kanzlei (Preispauschalen)


Das erste Beratungsgespräch in der Kanzlei stellt eine einmalige, pauschale und überschlägige Einstiegsberatung dar, bei der sich ein Mandant erstmals in einem Gespräch an den Rechtsanwalt wendet, um von ihm einen mündlichen Rat oder eine mündliche Auskunft ohne jede weitere anwaltliche Tätigkeit zu erhalten.


Rechtsgebietab €  Rechtsgebietab €Rechtsgebietab €
Abnahme10,00Kaufvertrag12,00      Anwaltshaftung20,00
Allgemein15,00 Mängel12,00 Immobilien20,00
Arbeit10,00Mediation15,00Mahnbescheid10,00
Arzthaftung15,00Miete10,00Nachbarstreit13,00
Bauen15,00MPU15,00Öffentliches Recht 15,00
Bauträger15,00Opferrecht15,00Patientenverfügung10,00
Betreuung15,00Punkte20,00Schadensersatz20,00
Bußgeld10,00Reisen15,00Schmerzensgeld20,00
Erben15,00Strafrecht12,00Straßenverkehr20,00
Forderung12,00Testament15,00Verwaltungsrecht20,00
Führerschein14,00Verbraucher15,00Vollstr.-bescheid10,00
Internet10,00Verträge20,00Wohnungseigentum20,00
Insolvenz10,00Werkvertrag18,00Zwangsvollstreckung15,00


Im ersten Beratungsgespräch in der Kanzlei haben Sie die Möglichkeit, einem Rechtsanwalt den Sachverhalt und Ihre juristischen Probleme mündlich zu schildern. Sie können Fragen stellen und Ihr Ziel vorgeben. Der Anwalt wird die wesentlichen juristischen Punkte herausarbeiten, einen Lösungsweg vorschlagen und die dafür zu erwartenden Kosten aufzeigen. 

Sofern der Anwalt zusätzliche Tätigkeiten über das erste Beratungsgespräch in der Kanzlei hinausgehend erbringen soll, sind diese Gebühren in den Kosten des ersten Beratungsgesprächs nicht enthalten.


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